Zahlt Ihre Krankenkasse eine Kunsttherapie?


Grundsätzlich werden alle Kunsttherapien nur über eine Zusatzversicherung abgerechnet.
Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben (z.B. für alternative Medizin usw.), dann wird die Kasse keine Rückvergütungen machen. Sollten Sie nur eine Grundversicherung haben, dann können Sie bei uns einen Spezialtarif nach Vereinbarung beantragen: nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Ausnahmeregelungen:


Auch die Zusatzversicherungsregelungen sind nicht einheitlich. Jede Kasse hat ihr eigenes Verrechnungssystem. Es gilt aber für die meisten grösseren Kassen eine Vereinbarung mit 2 grossen Registrierungsstellen:

 

1. ASCA

2. EMR

 

 

Klären Sie also bei Ihrer Kasse ab, mit welcher Registrierungsstelle die Kasse zusammen arbeitet.

Einige Krankenkassen haben auch ein eigenes Registrierungsverfahren. In diesem Fall müssten Sie die Bedingungen für eine Übernahme individuell abklären!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich auf jeden Fall lohnt, zweimal nachzufragen, sollte Ihre Kasse die Rückvergütung, bezw. die Kostenübernahme verweigern. 
Wenn Sie sicher sind, dass:

 

1. Die Kasse bei EMR oder ASCA angeschlossen ist

2. Die Therapie in der Registrierungsstelle anerkannt wird und

3. Der Therapeut/die Therapeutin dort ebenfalls registriert ist

 

...lohnt sich die Nachfrage auf jeden Fall!

 

Anmeldung für die Therapie über:

1. Kontaktformular

2. Oder per Telefon: 061 381 25 82