zurück

BAG begeht Tabubruch

Krankenkassen können mit überhöhten Prämien für Zusatzversicherungen
die Grundversicherung finanzieren

VON BENITA VOGEL UND PETRA WESSALOWSKI (Sonntagszeitung vom 20.09.2009)

BERN Das Bundesamt für Gesund­heit (BAG) geht bei der Festlegung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2010 neue Wege. Nachdem es in den letzten vier Jahren die von den Kassen vorgeschlagenen Prämien nach unten drückte, empfiehlt es jetzt eine Anpassung nach oben. «Das BAG hat uns bei allen Marken in verschiedenen Kantonen stärkere Prämienerhöhungen empfohlen, als wir eingereicht haben — und dies sogar für Kantone, für die das BAG im letzten Jahr Prämiensenkungen diktiert hat», sagt Helsana-Sprecherin Claudia Wyss. Auch andere Kassen berichten von Empfehlungen nach oben, vor allem in den Kantonen Jura und Bern, wo die Reservensituation schlecht ist.
Helsana sträubt sich gegen die weitere Erhöhung der Prämien. Denn «mit einer zu starken Erhöhung riskieren wir übermässige Kundenabgänge, wodurch wir mehr Prämien einbüssen, als wir mit einer Erhöhung zusätzlich hereinholen», sagt Wyss. Helsana sei überzeugt, dass die Prämieneingabe insgesamt verantwortlich sei. Und die Kasse kündigte schon an, sich zu wehren, falls das BAG eine stärkere Erhöhung verordnen würde.

Das BAG reicht die heisse Kartoffel an die Finma weiter

Doch das BAG empfiehlt nicht nur höhere Prämien. Es greift auch zu einem neuen Instrument. Grundsätzlich müssen die Kassen die finanzielle Sicherheit über die Prämien sicherstellen. Weil die finanzielle Situation dieses Jahr derart heikel ist, duldet das BAG auch andere Mittelzuflüsse als Sicherheit. «Es gibt Krankenversicherer, die sich verpflichtet haben, finanzielle Reserven für die Grundversicherung zu garantieren», bestätigt BAG-Vizedirektor Peter Indra. Würde das nicht getan, müssten im Extremfall einzelne Kassen schliessen. Diese Garantiebeträge stammten von dritter Seite. Zum Beispiel aus Kapitalgewinnen oder aus dem Geschäft mit den Zusatzversicherungen.
Genau hier liegt der Hund begraben. «Damit öffnet das BAG Tür und Tor, dass die Grundversicherung durch missbräuchlich überhöhte Prämien aus der Zusatzversicherung quersubventioniert wird», kritisiert Swica­Chef Hans-Ueli Regius. Eine Quersubvention an sich ist zwar erlaubt, aber nur, wenn die Prämien der Zusatzversicherung nicht missbräuchlich hoch sind. Als missbräuchlich gelten sie, wenn sie nicht risikogerecht sind.
Missbräuche bei der Zusatzversicherung überprüft aber nicht das BAG, sondern die Finanzmarktaufsicht Finma. «Das BAG, das absichern muss, dass die Reserven vorhanden sind, kann gar nicht kontrollieren, woher das Geld überhaupt stammt», sagt Regius. Es reiche die heisse Kartoffel einfach an die Finma weiter. Das Problem: Eine übergeordnete Aufsicht fehlt.
Dass diese Garantiebeträge aus dem Zusatzversicherungsgeschäft fliessen, ist für Regius klar: «Diese Beträge sind derart hoch, dass sie mehrheitlich aus dem Zusatzgeschäft stammen müssen.» Anderswo haben die Grundversicherer in den letzten Jahren gar kein Geld verdient. Aus den Finanzanlagen resultierten 2008 beim Grossteil der Versicherer Verluste.

Ältere und Kranke sind
die Leidtragenden

«Stossend ist, dass ein Grossteil dieser Prämienerträge aus erhöhten Tarifen von älteren und kranken Versicherten stammen», sagt Regius. Denn diese können die Zusatzversicherung wegen grosser Hürden nicht mehr wechseln. Dies erachtet er als missbräuchlich. «Interveniert die Finma nicht gegen die überhöhten Zusatzversicherungsprämien, werden wir beim Innen- und Finanzdepartement Beschwerde einreichen», kündigt Regius an. Die Finma konnte den Fall gestern nicht kommentieren.